Januar / Februar
- Die Steuererklärungsformulare werden versandt.
- Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April des laufenden Jahres mit Skonto oder bis 31. Oktober des laufenden Jahres ohne Skonto.
- Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
März
- Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
Juni
- Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.
Laufend
- Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen.
- Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.
- Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
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